§LBOSaar
EltBauVO

Verordnung über den Bau von Betriebsräumen für elektrische Anlagen (EltBauVO)

Art
Verordnung
Fundstelle
Amtsbl. I vom 8. Februar 2024, S. 69 ff. (Artikel 2 einer Verordnung)

Artikel 2 der im Amtsblatt des Saarlandes Teil I vom 8. Februar 2024 verkündeten Verordnung[2]

Quelle: Amtsblatt des Saarlandes Teil I vom 8. Februar 2024, S. 69–71. Stand der Vorlage: Auszug aus dem Amtsblatt; die Verordnung wurde als Artikel 2 einer Mantelverordnung verkündet. Nichtamtliche Texterfassung; maßgeblich ist der im Amtsblatt des Saarlandes verkündete Wortlaut. Ob die Vorschrift nach dem Stand der Vorlage noch geändert oder aufgehoben wurde, ist nicht geprüft.

Hinweis: Die übrigen Artikel der Verordnung (insbesondere die Eingangsformel, die Hersteller- und Anwenderverordnung in Artikel 3 und die Änderung der Prüfberechtigten- und Prüfsachverständigenverordnung in Artikel 4) sind nicht Gegenstand dieser Seiten. Dem Auszug lag keine Angabe zum Datum der Verordnung bei.