LBO1988
Bauordnung für das Saarland
- Gesetz
- Nr. 1236 (LBO)
- Datum
- 10.11.1988
- Verkündet
- 27.12.1988
- Fundstelle
- Amtsbl. 1988, S. 1373
- In Kraft
- 01.05.1989
Wortlaut nach dem Amtsblatt des Saarlandes vom 27. Dezember 1988 (Nr. 57), ohne Kommentierung. Das Gesetz trat mit Ausnahme der §§ 83 und 84 am 1. Mai 1989 in Kraft (§ 86 Abs. 5) und ersetzte die Landesbauordnung von 1965 (§ 86 Abs. 1). Die Fassung von 1988 liegt hier in einer Gestalt vor. Nichtamtliche Texterfassung aus dem Amtsblatt-Scan, noch nicht abschließend korrekturgelesen. Orthographie und Zeichensetzung folgen dem Amtsblatt.
Teil 1Allgemeine Vorschriften
Teil 2Das Grundstück und seine Bebauung
- § 5Bebauung der Grundstücke mit Gebäuden
- § 6Abstandsflächen
- § 7Abweichungen von den Abstandsflächen
- § 8Übernahme von Abständen und Abstandsflächen auf Nachbargrundstücke
- § 9Teilung von Grundstücken
- § 10Geländeoberfläche und Höhenlage der baulichen Anlage
- § 11Bepflanzung und Herrichtung nicht überbauter Flächen
- § 12Einfriedigung der Baugrundstücke
- § 13Baustelle
- § 14Gemeinschaftsanlagen
- § 15Anlagen der Außenwerbung und Warenautomaten
Teil 3Bauliche Anlagen
Abschnitt Erster · Allgemeine Anforderungen an die Bauausführung
- § 16Standsicherheit und Dauerhaftigkeit
- § 17Schutz gegen schädliche Einwirkungen
- § 18Brandschutz
- § 19Wärmeschutz, Schallschutz und Erschütterungsschutz
- § 20Verkehrssicherheit
Abschnitt Zweiter · Baustoffe, Bauteile, Einrichtungen und Bauarten
- § 21Baustoffe, Bauteile, Einrichtungen und Bauarten
- § 22Neue Baustoffe, Bauteile und Bauarten
- § 23Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung neuer Baustoffe, Bauteile und Bauarten
- § 24Prüfzeichen
- § 25Überwachung
Abschnitt Dritter · Der Bau und seine Teile
- § 26Wände, Decken, Pfeiler und Stützen
- § 27Gebäudeabschlußwände, Gebäudetrennwände
- § 28Brandwände
- § 29Dächer
- § 30Treppen, Rampen, Flure, offene Gänge sowie Ein- und Ausgänge
- § 31Treppenräume
- § 32Aufzüge
- § 33Fenster, Türen, Kellerlichtschächte
- § 34Leitungen, Lüftungsanlagen, Installationsschächte und -kanäle
- § 35Feuerungsanlagen, Wärme- und Brennstoffversorgungsanlagen
- § 36Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen, Anlagen für Niederschlagswasser und Abfälle
- § 37Aufenthaltsräume
- § 38Wohnungen
- § 39Aufenthaltsräume und Wohnungen in Kellergeschossen
- § 40Aufenthaltsräume und Wohnungen im Dachraum
- § 41Toilettenräume und Bäder
- § 42Stellplätze und Garagen
Abschnitt Vierter · Besondere bauliche Anlagen
Teil 4Pflichten der am Bau Verantwortlichen
Teil 5Die Bauaufsichtsbehörden
Teil 6Genehmigungsbedürftige und genehmigungsfreie Vorhaben
Teil 7Das bauaufsichtliche Verfahren
Abschnitt Erster · Das Baugenehmigungsverfahren
- § 59Bauvorlageberechtigung
- § 60Bauantrag und Bauvorlagen
- § 61Behandlung des Bauantrages, eingeschränkte Prüfung
- § 62Beteiligung der Nachbarn
- § 63Rechtsfolgen der Beteiligung anderer Behörden und Stellen
- § 64Befreiungen
- § 65Vorbescheid
- § 66Baugenehmigung
- § 67Teilbaugenehmigung
- § 68Typengenehmigung
- § 69Geltungsdauer der Genehmigung
- § 70Baubeginn
- § 71Nachträgliche Anforderungen
Abschnitt Zweiter · Kontrolle der Bauausführung
- § 72Bauüberwachung
- § 73Rohbauabnahme
- § 74Schlußabnahme
- § 75Baueinstellung
- § 76Versiegelung
- § 77Beseitigung und Verbot der Nutzung baulicher Anlagen
Abschnitt Dritter · Benutzung baulicher Anlagen
Abschnitt Vierter · Fliegende Bauten
Abschnitt Fünfter · Zustimmungsverfahren
Abschnitt Sechster · Baulasten
Teil 8Örtliche Bauvorschriften, Verordnungsermächtigungen, Ordnungswidrigkeiten
Teil 9Schlußvorschriften
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