Bauordnung für das Saarland
- Gesetz
- Nr. 816 (LBO)
- Ausfertigung
- 12.05.1965
- Verkündet
- 21.07.1965
- Fundstelle
- Amtsbl. 1965, S. 529
- Fassungen
- 1965 · 1975 · 1980
Wortlaut nach dem Amtsblatt des Saarlandes, ohne Kommentierung. Die Landesbauordnung trat am 1. Januar 1966 in Kraft. Abrufbar sind die ursprüngliche Fassung (1965), die Neufassung vom 27. Dezember 1974 (Amtsbl. 1975 S. 85) und die Fassung nach dem Zweiten Änderungsgesetz vom 19. März 1980 (Amtsbl. S. 514). 96 Vorschriften sind in mehreren Fassungen abrufbar; sie sind unten mit ⇄ gekennzeichnet. Die dazwischen liegenden Änderungsgesetze (Gesetz Nr. 982 vom 5. Dezember 1973, Amtsbl. 1974 S. 33, und Gesetz Nr. 1013 vom 13. November 1974, Amtsbl. 1974 S. 1028) sind in der Neufassung 1975 enthalten; eine eigene Zwischenfassung wird nicht angeboten. Die Paragraphen 73 bis 75 der Fassung 1965 tragen seit 1975 die Nummern 74, 75 (der frühere § 75 entfiel; ein neuer § 73 wurde eingefügt); die Seiten zeigen zu jeder Fassung die dort geltende Nummer. Nichtamtliche Texterfassung aus den Amtsblatt-Scans, noch nicht abschließend korrekturgelesen.
Änderungen 1980
| Vorschrift | Änderung |
|---|---|
| § 2 Begriffe | Absatz 5 neu gefasst |
| § 7 Bauwiche | Absatz 3 neu gefasst |
| § 57 Waschküchen | Absatz 3: Verweisungen angepasst |
| § 62 Aufenthaltsräume | Absatz 2 gestrichen, Absätze 3 bis 7 jetzt Absätze 2 bis 6; Absatz 5 (neu): Verweisung angepasst |
| § 64 Aufenthaltsräume in Kellergeschossen | Absatz 2: Verweisung angepasst |
| § 67 Stellplätze und Garagen | Absatz 7: Sätze 4 und 5 ersetzt; Absatz 13 angefügt |
| § 82 Aufgaben der Bauaufsichtsbehörden | Absatz 5 gestrichen |
| § 82a Heranziehung von Sachverständigen | neu eingefügt |
| § 82b Prüfingenieure für Baustatik | neu eingefügt |
| § 82c Sonstige Sachverständige | neu eingefügt |
| § 87 Genehmigungsbedürftige Vorhaben | neu gefasst |
| § 93 Behandlung des Bauantrages | Absatz 1: Sätze 2 und 3 angefügt |
| § 96 Baugenehmigung und Baubeginn | Absatz 9: Satz eingefügt |
| § 107 Bauabnahmen | Absatz 4 neu gefasst |
| § 109 Öffentliche Versorgungsanlagen | neu gefasst |
Teil 1Allgemeine Vorschriften
Teil 2Das Grundstück und seine Bebauung
- § 4Bebauung der Grundstücke mit Gebäuden
- § 5Bebauung öffentlicher Flächen
- § 6Anordnung der baulichen Anlagen auf den Grundstücken
- § 7Bauwiche
- § 8Gebäudeabstände und Abstandflächen
- § 9Übernahme der Bauwiche, Abstände und Abstandflächen auf Nachbargrundstücke
- § 10Nicht überbaute Flächen der bebauten Grundstücke
- § 11Einfriedigung der Baugrundstücke
- § 12Höhenlage der baulichen Anlagen
Teil 3Baustelle
Teil 4Bauliche Anlagen
Abschnitt Erster · Gestaltung
Abschnitt Zweiter · Anlagen der Außenwerbung
Abschnitt Dritter · Allgemeine Anforderungen an die Bauausführung
- § 16Standsicherheit und Dauerhaftigkeit
- § 17Schall-, Wärme- und Erschütterungsschutz
- § 18Schutz gegen Feuchtigkeit, Korrosion und Schädlinge
- § 19Brandschutz
- § 20Schutz gegen andere schädliche Einwirkungen
- § 21Verkehrssicherheit
- § 22Belichtung, Beleuchtung, Lüftung und Beheizung
Abschnitt Vierter · Baustoffe, Bauteile und Bauarten
- § 23Baustoffe, Bauteile und Bauarten
- § 24Neue Baustoffe, Bauteile und Bauarten
- § 25Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung neuer Baustoffe, Bauteile und Bauarten
- § 26Prüfpflicht
- § 27Überwachung
Abschnitt Fünfter · Der Bau und seine Teile
1. Gründungen und Wände
- § 28Gründungen
- § 29Wände
- § 30Tragende und aussteifende Wände und ihre Unterstützungen
- § 31Außenwände
- § 32Trennwände
- § 33Brandwände
- § 34Pfeiler und Stützen
- § 35Öffnungen in Brandwänden
Abschnitt Fünfter · Der Bau und seine Teile
2. Decken, Böden, Dächer und Vorbauten
Abschnitt Fünfter · Der Bau und seine Teile
3. Treppen, Rettungswege und Aufzüge
Abschnitt Fünfter · Der Bau und seine Teile
4. Fenster und Türen
Abschnitt Fünfter · Der Bau und seine Teile
5. Anlagen für die Belichtung, Lüftung und Installationen
Abschnitt Fünfter · Der Bau und seine Teile
6. Feuerungsanlagen
- § 46Feuerungsanlagen, Heizräume, Brennstofflager, Räume für Verbrennungsmotoren
- § 47Feuerstätten für feste und flüssige Brennstoffe
- § 48Verbindungsstücke
- § 49Rauchschornsteine
- § 50Gasfeuerungsanlagen
Abschnitt Fünfter · Der Bau und seine Teile
7. Ersatzstromanlagen, Blitzschutzanlagen, Befestigung elektrischer Freileitungen und Antennen
- § 51Ersatzstromanlagen
- § 52Blitzschutzanlagen
- § 53Befestigung elektrischer Freileitungen und Antennen
Abschnitt Fünfter · Der Bau und seine Teile
8. Wasserversorgungsanlagen und Anlagen zur Beseitigung von Abwässern und von festen Abfallstoffen
- § 54Wasserversorgungsanlagen
- § 55Aborträume
- § 56Waschräume
- § 57Waschküchen
- § 58Anlagen für Abwässer, Niederschlagswasser und feste Abfallstoffe
- § 59Einleitung der Abwässer in Kleinkläranlagen, Gruben oder Sickeranlagen
- § 60Abfallschächte
- § 61Anlagen für feste Abfallstoffe
Abschnitt Fünfter · Der Bau und seine Teile
9. Aufenthaltsräume
- § 62Aufenthaltsräume
- § 63Wohnungen
- § 64Aufenthaltsräume in Kellergeschossen
- § 65Aufenthaltsräume und Wohnungen im Dachraum
- § 66Arbeitsräume
Abschnitt Fünfter · Der Bau und seine Teile
10. Stellplätze und Garagen
Abschnitt Fünfter · Der Bau und seine Teile
11. Landwirtschaftliche Bauten
Abschnitt Fünfter · Der Bau und seine Teile
12. Baracken und untergeordnete Gebäude
Abschnitt Fünfter · Der Bau und seine Teile
13. Bauliche Anlagen und Räume besonderer Art oder Nutzung
Abschnitt Fünfter · Der Bau und seine Teile
14. Bauliche Maßnahmen für besondere Personengruppen
Teil 5Gemeinschaftsanlagen
Teil 6Die am Bau Verantwortlichen
Teil 7Anwendung des Polizeiverwaltungsgesetzes
Teil 8Die Bauaufsichtsbehörden
Teil 9Verwaltungsverfahren
Abschnitt Erster · Das bauaufsichtliche Verfahren
- § 87Genehmigungsbedürftige Vorhaben
- § 88Anzeigebedürftige Vorhaben
- § 89Genehmigungs- und anzeigefreie Vorhaben
- § 90Genehmigungsbedürftige Werbeanlagen und Warenautomaten
- § 91Bauantrag und Bauvorlagen
- § 92Vorbescheid
- § 93Behandlung des Bauantrages
- § 94Ausnahmen
- § 95Befreiungen, Anhören von Nachbarn
- § 96Baugenehmigung und Baubeginn
- § 97Bauanzeige und Baubeginn
- § 98Teilbaugenehmigung
- § 99Geltungsdauer der Genehmigungen und Bauanzeigen
- § 100Typengenehmigung
- § 101Genehmigung fliegender Bauten
- § 102Zurücknahme oder nachträgliche Einschränkung der Genehmigung
- § 103Baueinstellung
- § 104Beseitigung baulicher Anlagen
- § 105Bauüberwachung
- § 106Betreten der Grundstücke und der baulichen Anlagen
- § 107Bauabnahmen
- § 108Bauliche Anlagen des Bundes und der Länder
- § 109Öffentliche Versorgungsanlagen
Abschnitt Zweiter · Baulasten
Abschnitt Dritter · Ordnungswidrigkeiten
Teil 10Rechts- und Verwaltungsvorschriften
Teil 11Bestehende bauliche Anlagen, Übergangs- und Schlußvorschriften
Nur 1965In der Neufassung entfallen
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