§LBOSaar
§8

Übernahme von Abständen und Abstandsflächen auf Nachbargrundstücke

Gesetz
Bauordnung für das Saarland (LBO), Gesetz Nr. 1370 vom 27. März 1996
Teil
2 · Das Grundstück und seine Bebauung
Verkündet
03.06.1996
(1)

Es kann zugelassen werden, daß sich Abstände und Abstandsflächen ganz oder teilweise auf Nachbargrundstücke erstrecken, wenn öffentlich-rechtlich gesichert ist, daß diese nicht überbaut werden und auf die dort vorgeschriebenen Abstände und Abstandsflächen nicht angerechnet werden. Vorschriften, nach denen eine Überbauung zulässig ist, bleiben unberührt.

(2)

Absatz 1 gilt auch bei nachträglichen Grenzänderungen und Grundstücksteilungen.

Fassung: Gesetz Nr. 1370 vom 27. März 1996, ausgefertigt am 6. Mai 1996, ausgegeben am 3. Juni 1996 (Amtsbl. S. 477); Wortlaut wie verkündet, in Kraft seit 1. September 1996.