Sind Bauprodukte entgegen § 30 mit dem Ü-Zeichen gekennzeichnet, kann die Bauaufsichtsbehörde ihre Verwendung untersagen und die Kennzeichnung entwerten oder beseitigen lassen.
§85
Verbot unrechtmäßig gekennzeichneter Bauprodukte
- Gesetz
- Bauordnung für das Saarland (LBO), Gesetz Nr. 1370 vom 27. März 1996
- Teil
- 6 · Verwaltungsverfahren
- Verkündet
- 03.06.1996
Fassung: Gesetz Nr. 1370 vom 27. März 1996, ausgefertigt am 6. Mai 1996, ausgegeben am 3. Juni 1996 (Amtsbl. S. 477); Wortlaut wie verkündet, in Kraft seit 1. September 1996.