§LBOSaar
§140

Bereits erteilte Baugenehmigungen

Gesetz
Baugesetz (BauG) vom 19. Juli 1955, Gesetz Nr. 471
Teil
C · Schluß- und Überleitungsbestimmungen
Verkündet
12.08.1955

Für die auf Grund der bisher gültigen Bauvorschriften bereits erteilten Baugenehmigungen gilt die bisherige Frist.