§LBOSaar
§2

Vollzug des Gesetzes

Gesetz
Baugesetz (BauG) vom 19. Juli 1955, Gesetz Nr. 471
Teil
A · Allgemeiner Teil
Abschnitt
I · Allgemeine Bestimmungen
Verkündet
12.08.1955

Die zur Ausführung dieses Gesetzes und der noch gültigen Rechtsvorschriften erforderlichen Verordnungen und Verwaltungsvorschriften erläßt der Minister für den Wiederaufbau im Benehmen mit den beteiligten Ministern.